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Stellungnahme des BfDI zum digitalen Impfpass in Deutschland

Juni 07, 2021

Digitalisierung

Der Prozess der Digitalisierung schreitet auch in Zeiten der Pandemie voran. Es gibt in dieser Hinsicht viele Dinge, die beachtet werden sollten, damit der digitale Prozess reibungslos und gesetzeskonform betrieben bzw. genutzt werden kann. In einem Interview gegenüber dem Handelsblatt vom 25.05.2021, hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, zum Stand der Digitalisierung in Deutschland, darunter auch zu (geplanten) Neuerungen im Gesundheitswesen, Stellung bezogen.

Corona-Pandemie

Auf die Einstiegsfrage, ob der Datenschutz die Bekämpfung der Corona-Pandemie behindere, betonte Kelber als einen zentralen Grundsatz, dass „Datenschutz und Gesundheitsschutz nur gleichzeitig funktionieren“, und das eine ohne das andere nicht zu erreichen ist. Im Laufe des Gesprächs kam auch die Realisierung des digitalen Impfasses in Deutschland auf. Bei der Planung und Verwirklichung eines Projektes von nationaler Reichweite, bei dem eine sehr große Menge an Personen betroffen ist und im gleichen Zuge besondere und äußerst sensible Kategorien von Daten nach Art. 9 Abs. 1 DS-GVO verarbeitet werden sollen, wünscht sich der BfDI mehr Weitsicht seitens der Bundesregierung: „Die Bundesregierung ist eigentlich dazu verpflichtet, uns frühzeitig zu beteiligen.“ Er finde es „unverständlich“ und „äußerst misslich, wenn die Behörde mit Expertise nicht zu einem frühen Zeitpunkt angesprochen wird“.

Digitaler Impfausweise

Mit Skepsis begegnet Ulrich Kelber vor allem dem Zeitplan, den unter anderem auch der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), verfolgt, da dieser eine Verfügbarkeit des digitalen Impfausweises bis Ende Juni dieses Jahres vorsieht. Ob dies unter Betrachtungspunkten des Datenschutzes als realistisch angesehen werden könne, verwies Kelber darauf, dass er hierzu zum Zeitpunkt des Interviews keine verbindliche Aussage geben könne, da ihm nicht alle Informationen der Konzeption vorliegen. Kelber und seine Behörde haben fundamentale Fragestellungen formuliert, die sich unter Datenschutzgesichtspunkten stellen: „Welche Daten werden wo verarbeitet?“ oder „Wie ist die Programmierung erfolgt“ oder auch „Wie sieht das Datenmodell aus?“ Ferner führte er aus: „Grundsätzlich ist der Datenschutz nicht der entscheidende zeitkritische Faktor, wenn die Technik von Beginn an richtig aufgesetzt wird. Nachbesserungen seien zum Teil auch im laufenden Betrieb möglich. Er müsse sich aber an Recht und Gesetz halten. „Würde ich jetzt auf eine technische Lösung stoßen, die völlig unverhältnismäßig das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einschränkt, müsste ich ein Stoppsignal geben“. Dieses Risiko seien das Gesundheitsministerium und das Robert-Koch-Institut (RKI) „bewusst“ eingegangen“.

Natürlich dürfen aber jene Menschen, die unterwegs auf dem Weg ins Kino oder Restaurant sind und keinen Zugang zu einem Smartphone haben, nicht vergessen werden. „Sowohl der nationale als auch der europäische Impfausweis müssen diskriminierungsfrei sein“, betonte Kelber, für den neben der digitalen Version eine Papiervariante unabdingbar ist. Bei der digitalen Lösung sieht er es insbesondere als wichtig an, dass so wenig Daten wie möglich beim Abfragenden verfügbar sind, was auch dem Grundsatz der Datensparsamkeit nach § 3 a BDSG Rechnung tragen würde, der vorsieht, dass keine oder möglichst wenig personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dies geht auch mit der Problemstellung einher, dass die Daten unbefugten Dritten gegenüber nicht verfügbar sein dürfen, weshalb der BfDI fordert, dass das „System so gemacht sein muss, dass keine Datenbestände entstehen […]“. 

Zusammenfassend hält Kelber fest, dass „Datenschutz am Anfang zu berücksichtigen billiger ist und schneller geht, als am Ende darauf zu stoßen, dass bei der Entwicklung an einer Stelle falsch abgebogen wurde.“

Letzte Aktualisierung: 04.06.2020 (jer)
Bildnachweise: © Bihlmayer Fotografie - www.stock.adobe.com 

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