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Lauschende Lautsprecher

März 29, 2021

Lauschende Lautsprecher

Sprachassistenten wie Siri, Alexa oder Google Assistent sind heutzutage in aller Munde. Inzwischen gehören sie zu den größten Smart Home Trends und faszinieren durch ihre einfache Bedienung auch immer mehr Technikneulinge. Laut einer Studie der Postbank nutzt sogar mittlerweile fast die Hälfte der Deutschen solche Sprachassistenten über Smart Speaker oder Smartphones. Bei richtiger Anwendung können solche sprachgesteuerten Systeme den Alltag erleichtern und gleichzeitig für ein hohes Maß an Entertainment sorgen. Der Nutzer spricht ein Kommando - und das Gerät führt es aus. Dies streckt sich von einfachen Aufgaben wie dem Abspielen eines Lieds oder dem Programmieren der Erinnerungsfunktion bis hin zum Steuern externer Gerätschaften.
So hilfreich Sprachassistenten auch sein mögen, wissen viele Nutzer oft nicht, was deren Einsatz für die eigenen Daten bedeutet. Denn damit Sprachassistenten genutzt und bedient werden können, ist es erforderlich, dass diese den jeweiligen Sprachbefehl des Nutzers zunächst aufzeichnen. So weit so gut. Im Weiteren ist es jedoch nicht ausgeschlossen, dass der zwischengespeicherte Sprachbefehl auch an den Hersteller übermittelt wird. Nach den Angaben einiger Hersteller dient dies der Analyse und Fehlerbehebung des jeweiligen Sprachassistenten. Die Weiterleitung solcher Aufzeichnungen erfolgt dabei in den meisten Fällen ohne Wissen des Nutzers. Wenig überraschend schilderten in einem Mitte des Jahres erschienen Investigativ-Format drei ehemalige Beschäftigte von Firmen wie Apple und Amazon über eine Vielzahl intimer Momente, die die durch die Sprachassistenten aufgenommen wurden. So berichteten die ehemaligen Mitarbeiter von abgelauschten Gesprächen mit medizinischem Personal, Geschäftsbesprechungen und aufgezeichneten Streits oder sogar sexuellen Handlungen.
Dem noch nicht genug, ist es mittlerweile bei den meisten Sprachassistenten möglich, diese durch ein spezielles Schlüsselwort zu aktiveren, etwa "Ok, Google" oder "Hey Siri". Nach erfolgreicher Aktivierung kann der jeweilige Smart Speaker, dann denn nachfolgenden Befehl ausführen, ohne, dass der Sprachassistent vorab durch eine spezielle Taste aktiviert wurde. Damit der Sprachassistent allerdings mittels gezielter Ansprache aktiv werden kann, muss dieser zunächst permanent die Umgebungsgeräusche abhören und filtern, ob das entscheidende Schlüsselwort gefallen ist. Selbstverständlich sind dabei Fehler nicht ausgeschlossen. Eine Forschergruppe der Ruhr-Universität Bochum und des Bochumer Max-Planck-Institutes für Sicherheit und Privatsphäre hat nun über 23 Tage insgesamt elf Smart Speaker der bekanntesten Hersteller untersucht. Dabei wurden diese insgesamt rund 915 Mal fehlerhaft ausgelöst. Dabei konnten bedeutende Unterschiede zwischen den Herstellern beobachtet werden. So aktivierte sich das System von Amazon deutlich häufiger als die Systeme von Google, Apple und der Telekom. Ursache für die Fehler waren in den meisten Fällen ähnlich klingende Worte.

Amazon versicherte auf Anfrage des Investigativ-Formates, dass sich die Spracherkennung und Technologie stetig verbessern würden. Das Unternehmen betonte, dass nur kleinere Auszüge von rund einem Prozent der Alexa-Anfragen manuell bearbeitet würden und lediglich eine limitierte Anzahl von Mitarbeitern Zugriff auf die persönlichen Daten haben.

Eingriff in die Privatsphäre

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar verlangte daher nicht grundlos, dass die Unternehmen die Verbraucher im datenschutzrechtlichen Sinne aufhellen, indem sie ihnen das mit der Nutzung von Smart Speakern verbundene Risiko für die eigene Privatsphäre aufzeigen. Laut Caspar könnte eine solche Möglichkeit der Aufklärung beispielweise durch das Anbringen von Hinweisen auf der Verpackung erfolgen. Gleichzeitig betonte er aber, dass die Systeme mit der Zeit an Sicherheit gewinnen werden und unbeabsichtigte Aktivierungen seltener werden.

Der Einsatz und die Nutzung von Smart Speakern sollte demnach gut abgewogen werden. Jedenfalls in medizinischen und pharmazeutischen Einrichtungen sollte diese Abwägung sehr genau erfolgen. Sehr unglücklich wäre ein Szenario, in dem ein Smart Speaker möglicherweise ein vertrauliches Arzt-Patienten-Gespräch im Rahmen der Sprechstunde aufzeichnet. In Bereichen in denen höchste Vertraulichkeit gilt, sollte daher auf entsprechende Gerätschaften nach Möglichkeit verzichtet werden. Gerade bei Smartphones bietet sich zudem die Möglichkeit an, die automatische Spracherkennung auszuschalten. So werden gegebenenfalls nur solche Gespräche aufgezeichnet, die nach einer gezielten Aktivierung erfolgen. Der negative Effekt von unbeabsichtigten Aufzeichnungen kann dadurch bereits sehr zuverlässig vermieden werden.

Zur Klarstellung soll abschließend noch einmal darauf hingewiesen werden, dass eine versehentliche Aufzeichnung, etwa eines vertraulichen Patientengespräches und die damit verbundene Übermittlung des Gespräches an den Hersteller in den meisten Fällen einen bußgeldbewährten Verstoß darstellt. In diesem Sinne "Hey Siri, setze den Schlusspunkt."


Letzte Aktualisierung: 25.01.2021 (jer)
Bildnachweise: © beeboys - www.stock.adobe.com 

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